Richtlinien und technische Vorschriften

Die technischen Richtlinien sind sowohl für Unternehmen und Projektanten als auch für öffentliche Verwaltungen von großer Bedeutung. Sie enthalten Hinweise für die Auswahl geeigneter Materialien und wertvolle Tipps für die fachgerechte Verlegung und Qualitätskontrolle. Außerdem entsprechen sie den aktuellen technischen Normen des Landes, des Staates und der EU. Die Dokumente wurden auf Grundlage der Erfahrungen, die in diesem Bereich in den letzten 35 Jahren gesammelt wurden, erstellt.

Prämisse - Die Richtlinien „Funktionelle und geometrische Normen für die Planung, den Bau und die Instandhaltung von Mobilitätsinfrastrukturen unter Berücksichtigung der ökologischen Nachhaltigkeit in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol“ sind am 14.02.2022 (Dekret des Landeshauptmann) in Kraft getreten und dienen als Referenz für alle weiteren Dokumente, welche den Straßenbau in Südtirol regeln.

Das Verzeichnis der Bezugsbauweisen von Asphaltstraßen wurde von den Abteilungen 10 – Tiefbau, 11 - Hochbau und Technischer Dienst und 12 - Straßendienst im Laufe der Jahre 2024/2025 ausgearbeitet und mit Beschluss Nr. 258 vom 15.04.2025 von der Landesregierung genehmigt.

Projekt der Abteilungen 10, 11, 12 mit der Konsulenz von Prof. Maurizio BOCCI (im Ruhestand) - Technische Universität der Marken.

Arbeitsgruppe: Maurizio Bocci, Alberto Lenisa, Mauro Caresia, Volkmar Mair, Ulrich Obojes, Renza Espen, Stephan Bauer, Veronica Cavada, Davide Maniezzo, Roberto Giordani, Klaus Kaneider.

Die vollständige oder auszugsweise Verwendung des Verzeichnisses ist unter Angabe der Quelle ausdrücklich gestattet.

Beiliegendes Verzeichnis kann aktualisiert werden, es ist daher ratsam, vor der Verwendung zu prüfen, ob die verwendete Version die aktuelle ist.

Letzte Aktualisierung der Verkehrsdaten: 2024

Beschluss Nr. 258 vom 15.04.2025

Verkehrsdaten 2024 mit ESAL Berechnung in Millionen

Prämisse - Die Richtlinien „Funktionelle und geometrische Normen für die Planung, den Bau und die Instandhaltung von Mobilitätsinfrastrukturen unter Berücksichtigung der ökologischen Nachhaltigkeit in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol“ sind am 14.02.2022 (Dekret des Landeshauptmann) in Kraft getreten und dienen als Referenz für alle weiteren Dokumente, welche den Straßenbau in Südtirol regeln.

Dies gilt auch für das von den Abteilungen 10 - Tiefbau, 11 - Hochbau und Technischer Dienst und 12 - Straßendienst, verfasste „Verzeichnis der Bezugsbauweisen zur Dimensionierung von Asphaltstraßen“ aus dem Jahre 2025. 

Im Sinne des Rundschreibens des Umweltministeriums vom 15. Juli 2005 Nr. 5205 und um die Verwendung von Recyclingmaterial in Südtirol zu fördern, hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 398 vom 11.04.2017 die „Richtlinien zu Qualität und Gebrauch von Recyclingbaustoffen“ erlassen.

Die „Technische Richtlinien für Straßenkörper, Fundamentschichten und bituminöse Beläge (Version 2025)“ - Beschluss der Landesregierung Nr. 306 vom 13.06.2025, entsprechen dem letzten Stand der Kenntnisse und der Technik, sind am M.D. 05.08.2025 – CAM-Straßen angepasst und überwiegen im Zweifels- bzw. Konfliktfalle über alle anderen Dokumente und Richtlinien des Landes zu diesem Thema, da sie spezifischer und rezenter sind.

Projekt der Abteilungen 10, 11, 12 mit der technischen Unterstützung von Prof. Maurizio BOCCI (im Ruhestand) – Technische Universität der Marken.

Arbeitsgruppe: Maurizio Bocci, Mauro Caresia, Volkmar Mair, Ulrich Obojes, Renza Espen, Stephan Bauer, Veronica Cavada, Davide Maniezzo, Roberto Giordani, Klaus Kaneider.

Die vollständige oder auszugsweise Verwendung dieser technischen Normen ist unter Angabe der Quelle ausdrücklich gestattet.

Beiliegende technische Richtlinien können aktualisiert werden, es ist daher ratsam, vor ihrer Verwendung zu prüfen, ob die verwendete Version die aktuelle ist.

Letzte Aktualisierung: Mai 2025

Beschluss Nr. 306 vom 13.05.2025

Prämisse - Das vorliegende Dokument beschreibt zusammen mit den beigelegten technischen Datenblättern die Eigenschaften und die Qualität, die Recyclingbaustoffe in Hinblick auf Bautechnik und Umweltverträglichkeit aufweisen müssen. 

Es werden die möglichen Anwendungsbereiche der Recyclingbaustoffe angegeben, damit diese zum besten Vorteil wieder verwendet werden. Um Recyclingbaustoffe neuerlich in den Bauzyklus einführen zu können, ist die Definition eines einheitlichen, qualitativen Standards Voraussetzung. Die Recyclingbaustoffe müssen daher dieselben erforderlichen Eigenschaften in Hinblick auf Gebrauch und Dauer aufweisen, wie die natürlichen primären Baustoffe, die am meisten Verwendung finden.

Das vorliegende Dokument soll im Einvernehmen mit dem B.D.L. 27/09/2016, n. 1030, “Bestimmungen zur Wiederverwertung von Baurestmassen und zur Qualität von Recyclingbaustoffen” verwendet werden, das den Gebrauch der Recyclingbaustoffe als Abfall regelt und die Grenzen der physikalischen und chemischen Eigenschaften bestimmt, denen der Recyclingbaustoff unterliegt, um nicht als Abfall betrachtet zu werden. Es ist möglich und sogar empfohlen, Mischungen von zertifizierten Produkten zu verwenden, um den technischen Eigenschaften für die folgenden Verwendungsarten gerecht zu werden.

Es ist Aufgabe des Projektanten die geeigneten Mischungen und/oder Produkte in Abhängigkeit des Gebrauches zu finden und die besten Anwendungsbereiche zu ermitteln. Die im vorliegenden Dokument angeführten Beispiele sollen als möglicher Vorschlag und Anregung gedacht sein.

Letzte Ajourierung: Juni 2017

Beschluss Nr. 398 vom 11.04.2017

Dieses Handbuch ist ein Dokument zur Unterstützung aller im Straßenbau tätigen Techniker, Lieferfirmen und Straßenbauunternehmen, da es eine kurze Zusammenfassung mit den notwendigen Erklärungen zu allen Themen darstellt, die bei einem ordnungsgemäßen Straßenbau und Instandhaltung zu berücksichtigen sind. 

Außerdem entspricht es allen derzeit geltenden technischen Richtlinien des Landes, des Staates und der EU.

Projekt der Abteilungen 10, 11, 12 mit der technischen Unterstützung von Prof. Maurizio BOCCI – Technische Universität der Marken.

Arbeitsgruppe: Maurizio Bocci, Stephan Bauer, Mauro Caresia, Tiziana Corapi, Renza Espen, Sergio Finozzi, Roberto Giordani, Klaus Kaneider, Volkmar Mair, Davide Maniezzo, Ulrich Obojes, Götz Rufinatscha, Umberto Simone, Johannes Strimmer. 

Die vollständige oder auszugsweise Verwendung des Handbuches ist unter Angabe der Quelle ausdrücklich gestattet.

Beiliegendes Handbuch kann aktualisiert werden, es ist daher ratsam, vor der Verwendung zu prüfen, ob die verwendete Version die aktuelle ist. 

Letzte Aktualisierung: März 2023

Beschluss Nr. 276 vom 28.03.2023 Handbuch

Prämisse - Die Richtlinien „Funktionelle und geometrische Normen für die Planung, den Bau und die Instandhaltung von Mobilitätsinfrastrukturen unter Berücksichtigung der ökologischen Nachhaltigkeit in der Autonome Provinz Bozen-Südtirol“ sind am 14.02.2022 (Dekret des Landeshauptmann) in Kraft getreten und dienen als Referenz für alle weiteren Dokumente, welche den Straßenbau in Südtirol regeln. 

Dies gilt auch für das von den Abteilungen 10 - Tiefbau, 11 - Hochbau und Technischer Dienst und 12 - Straßendienst, verfasste „Verzeichnis der Bezugsbauweisen zur Dimensionierung von Asphaltstraßen“ aus dem Jahre 2015. 

Im Sinne des Rundschreibens des Umweltministeriums vom 15. Juli 2005 Nr. 5205 und um die Verwendung von Recyclingmaterial in Südtirol zu fördern, hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 398 vom 11.04.2017 die „Richtlinien zu Qualität und Gebrauch von Recyclingbaustoffen“ erlassen. 

Die "Technischen Richtlinien für die Sanierung von Straßenbelägen nach Grabungsarbeiten (offener Aushub und Kleingrabenaushub) und für die Verlegung von Infrastrukturen auf Brücken und in Tunnels“ - GENEHMIGT MIT BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG Nr. 631 in der Sitzung vom 25.07.2023 sind Leitlinien für die Sanierung von Straßenbelägen nach Aushubarbeiten (offener Aushub, Kleingrabenaushub und Mikrotunnel) und für die Verlegung von unterirdischen Versorgungsleitungen auf Brücken und in Tunneln. 

Projekt der Abteilungen 10, 11, 12 mit der technischen Unterstützung von Prof. Maurizio BOCCI – Technische Universität der Marken

Arbeitsgruppe: Maurizio Bocci, Alberto Lenisa, Alessandro Lunelli, Sergio Finozzi, Mauro Caresia, Volkmar Mair, Ulrich Obojes, Renza Espen, Stephan Bauer, Tiziana Corapi, Klaus Kaneider, Johannes Strimmer, Götz Rufinatscha, Umberto Simone. 

Die vollständige oder auszugsweise Verwendung des Handbuches ist unter Angabe der Quelle ausdrücklich gestattet.

Die beiliegenden Technischen Richtlinien können aktualisiert werden, es ist daher ratsam, vor der Verwendung zu prüfen, ob die verwendete Version die aktuelle ist. 

Beschluss Nr. 631 vom 25.07.2024


Letzte Aktualisierung: 15/05/2025