Meldungen von Tragkonstruktionen
Aufgrund des Gesetzes vom 5 November 1971, Nr. 1086, Art. 4 [in geltender Fassung] und des Dekretes des Staatspräsidenten vom 6. Juni 2001 Nr. 380, Art. 65 und Art. 93 [in geltender Fassung] müssen sämtliche Bauwerke aus Stahlbeton oder aus Stahl angemeldet werden. Diese Meldung wird durch das Büro für die Meldung von Tragwerken der Autonomen Provinz Bozen bearbeitet.
Die Vordrucke für die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung wurden überarbeitet und an die neuesten technischen Normen angepasst. Die neuen Vordrucke werden den Technikern für die Anmeldung von Bauwerken aus Stahlbeton und Spannbeton, Stahl oder anderem Material zur Verfügung gestellt.